Im operativen Alltag sind reale Notfallverlagerungen nur in sehr engen Grenzen sinnvoll und indiziert.
Ein typischer Grund ist der vollständige Entfall der Geschäftsgrundlage von Serienlieferanten:
- Brände
- Naturkatastrophen
- Sonstige Ausnahmezustände
- Angedrohte oder umgesetzte Nicht-Belieferung
Ein Brandfall ist ein Ausnahmezustand für alle betroffenen Kunden. Im Idealfall können noch Betriebsmittel gerettet werden, die schnellstens zu Alternativlieferanten verlagert werden müssen. Die Experten der SCHWENK AG unterstützen oder übernehmen diesen Prozess: von der physischen Verlagerung und Inbetriebnahme beim Alternativlieferant über die Vorbereitung der Freigaben durch den OEM und die logistische Steuerung übernimmt die SCHWENK AG regelmässig Notfallverlagerungen nach Bränden.
Nicht zu vergessen ist das Erdbeben in Italien 2017 oder Fukushima. Auch bei diesen beiden Fällen war die SCHWENK AG im Einsatz, um schnelle Lösungen zu schaffen. Im Fall Fukushima mussten beispielsweise Komponenten mit einem Bypasslieferant beschafft werden, um tausende unfertige Fahrzeuge in mehreren Überseehafen zu finalisieren. Die Originalkomponenten aus Japan konnten zu diesem Zeitpunkt nicht bezogen werden.
Bei angedrohten oder in die Tat umgesetzte Nicht-Belieferungen liegen immer kommerzielle Themen oder Fragestellungen von Zulieferern zugrunde. Diese Fälle sind oft sehr komplex, primär muss eine schnelle und kommerziell vertretbare Lösung unter der angezeigten Diskretion herbeigeführt werden. Die Schwenk AG unterstützt in diesen Fällen schnell und zielorientiert. In enger Abstimmung mit den Kunden werden Maßnahmen definiert, vorbereitet und gemeinsam umgesetzt. In diesem Bereich verfügt die Schwenk AG über einschlägige Erfahrungen und alle relevanten Voraussetzungen.