Global vertritt die SCHWENK AG die Interessen von Automobilherstellern und Direktzulieferern im Insolvenzfall. Die Insolvenzordnungen z.B. in der Schweiz, Österreich und Deutschland ermöglichen weitgehend einen geordneten Rahmen im Sinne der Kundenversorgung. In diesem Fall kann die SCHWENK AG bei Ausproduktionen unterstützen, im Bedarfsfall kann für betroffene Fertigungsverfahren oder Anlagenarten mit externem Personal eine autarke Fertigungsmannschaft eingebracht werden, um die Ausproduktion beim insolventen Zulieferer zu unterstützen.

Unter weniger geordneten Verhältnissen, beispielsweise in verschiedenen Ländern Osteuropas oder in Mittelamerika, muss teilweise mit out-of-the-box Lösungen Schadensbegrenzung betrieben werden. Insolvenzordnungen in anderen Ländern sehen nicht zwangsläufig wie in westeuropäischen Ländern die primäre Möglichkeit zur Unternehmensfortführung vor. In diesen Ländern wird ein insolventes Unternehmen zum Gläubigerschutz nicht selten über mehrere Wochen lahmgelegt und dann mit einem bestellten Insolvenzverwalter geprüft, wie oder ob die Masse im Rahmen des Gläubigerschutzes verwertet werden kann. In diesen Fällen gibt es über längere Zeit keinen Zugriff auf die kundeneigenen Betriebsmittel. Die SCHWENK AG kann mit einem Expertenteam kurzfristig reagieren und global innerhalb kurzer Zeit nach Bekanntwerden einer Insolvenz zu einem Zulieferer vor Ort gehen. Nicht selten war die SCHWENK AG vor Insolvenzverwalter und allen anderen Kunden vor Ort und hatte gerade noch in sprichwörtlichen Nacht- und Nebelaktionen Betriebsmittel von Kunden gesichert.

Auch beim anschliessenden Prozess der Inbetriebnahme von Betriebsmittel im Rahmen der Notfallverlagerung bei Alternativlieferanten kann von der SCHWENK AG vollumfänglich unterstützt werden.